Dabei ist es nicht unbedingt nötig, dass man bereits inländische Unterlagen besitzt. Die Anmeldung eines aus dem Ausland kommenden Fahrzeugs ist möglich, wenn man dafür die richtigen Dokumente bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen kann. Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug in Deutschland die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen. Gebrauchtfahrzeuge, die aus dem Ausland eingeführt wurden, müssen in der Zulassungsbehörde nur dann vorgeführt werden, wenn Sie in Deutschland noch nicht von amtlicher Stelle begutachtet / untersucht wurden, also: für das Fahrzeug kein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis eines amtlich anerkannten Sachverständigen für Einzelfahrzeuge ausgestellt wurde oder In beiden oben genannten Fällen sollten die betreffenden Personen mit § 20 FZV gut vertraut sein und sich … Ein Auto oder Motorrad kann man nämlich auch mit ausländischen Papieren anmelden. Das Auto ummelden: Dafür vom Ausland nach Deutschland fahren, kann nur derjenige, der eine entsprechende Zulassungsbescheinigung besitzt.

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