Dieser Nachweis kann auch durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung erbracht werden. Die Verpflichtung umfasst auch die Kosten einer möglichen zwangsweisen Durchsetzung der Ich habe innerhalb der letzten fünf Jahre weder eine Privat- oder Firmeninsolvenz beantragt, noch wurde ein solches Verfahren gegen mich eröffnet oder mangels Masse abgelehnt. Die Verpflichtungserklärung wird nach ihrer Ausstellung von deutschen Auslandsvertretungen in der Regel für bis zu 6 Monate anerkannt. Dazu zählen auch die Unkosten für eine Unterkunft sowie für die Versorgung im Krankheitsfall oder bei Pflegebedürftigkeit. Ausweis oder Reisepass; Vollständig ausgefüllter Erhebungsbogen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung Eine solche Verpflichtungserklärung braucht Ihr Besuch vor allem, wenn er ein Kurzaufenthalts-Visum beantragt und die Kosten seines Aufenthalts in Deutschland nicht selbst bezahlen kann. Ich habe innerhalb der letzten fünf Jahre weder eine Privat- oder Firmeninsolvenz beantragt, noch wurde ein solches Verfahren gegen mich eröffnet oder mangels Masse abgelehnt. Die Verpflichtungserklärung umfasst alle im Zusammenhang mit dem Aufenthalt des Ausländers entstehenden Kosten. Benötigte Unterlagen. Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen, sind nicht zu erstatten. Mit der Verpflichtungserklärung verpflichtet sich die Verpflichtungsgeberin oder der Verpflichtungsgeber (Gastgeberin oder Gastgeber), für alle Kosten aufzukommen, die während des Aufenthaltes des Gastes in Deutschland anfallen können. Damit verpflichten Sie sich für einen Zeitraum von fünf Jahren, die Kosten für den Lebensunterhalt des Ausländers zu tragen. Das Vorliegen ausreichenden Krankenversicherungsschutzes wird unabhängig von der Abgabe einer Verpflichtungserklärung im Rahmen des Visumverfahrens geprüft und ist eine Voraussetzung für die Visumerteilung. Für die Entgegennahme und Prüfung einer Verpflichtungserklärung werden Gebühren in Höhe von 29 € erhoben. Hierzu wird in der Regel die Leistungsfähigkeit/Bonität der … Verpflichtungserklärung. Dafür ist es in den meisten Fällen notwendig, eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers vorzuweisen. Die Verpflichtungserklärung wird nach ihrer Ausstellung von deutschen Auslandsvertretungen in der Regel für bis zu 6 Monate anerkannt. Die Verpflichtungserklärung umfasst alle im Zusammenhang mit dem Aufenthalt des Ausländers entstehenden Kosten. Ausweis oder Reisepass; Vollständig ausgefüllter Erhebungsbogen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung Für die Entgegennahme und Prüfung einer Verpflichtungserklärung werden Gebühren in Höhe von 25 € erhoben. liegen. (2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 bedarf der Schriftform. Eine solche Verpflichtungserklärung braucht Ihr Besuch vor allem, wenn er ein Kurzaufenthalts-Visum beantragt und die Kosten seines Aufenthalts in Deutschland nicht selbst bezahlen kann. Mit der Abgabe der Verpflichtungserklärung übernehmen Sie die Kosten für den Lebensunterhalt Ihres Gastes. Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Verpflichtungserklärung. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken. Möchten Sie eine solche Erklärung abgeben, sollten Sie folgende Hinweise beachten: Mit der Abgabe der Verpflichtungserklärung übernehmen Sie … Benötigte Unterlagen. Zur Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit werden für einen touristischen Aufenthalt die letzten drei und für einen längerfristigen Aufenthalt die letzten sechs Lohnbescheinigungen benötigt. Sie ist nach Maßgabe des Verwaltungs- …